Von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares subjektives „Recht auf saubere Luft“. Betroffene können ihre Stadtverwaltungen zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bis hin zu umfassenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge zwingen, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden.
Die Bundesrichter stellten außerdem klar, dass als „verhältnismäßige Maßnahme“ gegen die Feinstaubbelastung insbesondere Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer Umweltzonen in Betracht kommen.
Durchbruch beim Kampf gegen Feinstaub
Das Bundesumweltministerium begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung ist ein Prinzip des deutschen Luftqualitätsrechts bestätig worden“, sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Matthias Machnig. „Das führt zu mehr Rechtssicherheit und stärkt den Gesundheitsschutz.“
„Der heutige Spruch des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren können bald aufatmen“, kommentierte auch der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch den Richterspruch. „Die DUH wird aufbauend auf dieser Grundsatzentscheidung nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren. In etwa 70 Städten und Ballungsräumen stehen Verkehrssperrungen für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor – und zwar binnen weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung leidenden Anwohnern.“
Grenzwertüberschreitungen in den Griff bekommen
„Dieses Urteil macht tausenden Anwohnern der Münchner Hauptverkehrsadern und darüber hinaus große Hoffnung“, erklärte Janecek unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses in Leipzig. „Die Betroffenen können es sich überwiegend nicht leisten, aus den hoch belasteten Zonen wegzuziehen und haben nun einen von höchsten Richtern bestätigten Anspruch darauf, dass die Landeshauptstadt München und der Freistaat kurzfristig ein Lkw-Durchfahrtsverbot verhängen muss und die Einrichtung einer effektiven und ehrlichen Umweltzone beschleunigt wird“.
DUH-Anwalt Remo Klinger: „Jetzt setzt sich durch, was wir schon immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft. Und es kann von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Die Städte müssen nun unverzüglich gegen die teilweise massiven Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub vorgehen.“
Die Landshuter Allee in München zählt nach den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am stärksten belasteten Straßen. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw-Dieselmotoren zurück. Die DUH unterstützte deshalb seit 2005 in insgesamt fünf Großstädten betroffene Bürger bei ihren Klagen gegen die Feinstaubbelastung. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO hatten ergeben, dass in Deutschland insgesamt 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung sterben. Im Durchschnitt verlieren die Opfer zehn Jahre ihrer Lebenszeit. “ aus Feinstaub: Bürger haben Recht auf saubere Luft – Bundesverwaltungsgericht sorgt für Wende im Feinstaubstreit – scinexx.de