Satzung
Satzung der Bürgerinitiative Kempen
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Bürgerinitiative trägt den Namen Bürgerinititative Kempen (BIKK).
(2) Sie hat ihren Sitz in Kempen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Ziel und Zweck
(1) Die Bürgerinitiative verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(2) Ziel der Initiative ist es, das Leben in Kempen nachhaltig, demokratisch und zukunftsfähig mitzugestalten.
(3) Dies geschieht insbesondere durch:
- Information und Aufklärung der Öffentlichkeit zu relevanten Themen (z. B. Klima, Verkehr, Bildung, Soziales, BNE),
- Organisation von Veranstaltungen, Diskussionsforen, Bildungsformaten,
- Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Verwaltung und Politik,
- Einbringen konkreter Vorschläge und Initiativen in politische Entscheidungsprozesse.
§3 Unabhängigkeit und Überparteilichkeit
(1) Die Initiative ist unabhängig, überparteilich und offen für alle Menschen, die ihre Ziele unterstützen.
(2) Die Bürgerinitiative steht für Vielfalt, Respekt und demokratische Teilhabe.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zu den Zielen der Initiative bekennt.
(2) Die Aufnahme erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Koordinierungskreis.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.
(4) Über einen Ausschluss entscheidet der Koordinierungskreis nach Anhörung der betroffenen Person.
§5 Koordinierungskreis (Leitungsgremium)
(1) Der Koordinierungskreis besteht aus mindestens drei gewählten Mitgliedern.
(2) Er wird für die Dauer von 12 Monaten gewählt. Wiederwahl ist möglich.
(3) Aufgaben des Koordinierungskreises sind:
- Organisation und Moderation der Treffen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Verwaltung von Mitteln,
- Vertretung der Initiative nach außen.
§6 Plena (Mitgliederversammlungen)
(1) Das Plenum ist das höchste beschlussfassende Gremium der Initiative.
(2) Es tagt mindestens viermal jährlich und bei Bedarf.
(3) Entscheidungen werden möglichst im Konsens, ansonsten mit einfacher Mehrheit getroffen.
§7 Finanzierung
(1) Die Initiative finanziert sich durch Spenden und freiwillige Beiträge.
(2) Es erfolgt keine Gewinnausschüttung. Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§8 Auflösung der Initiative
(1) Die Auflösung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit im Plenum beschlossen werden.
(2) Im Falle der Auflösung wird ein eventuell vorhandenes Vermögen an eine gemeinnützige Organisation übertragen, die ähnliche Ziele verfolgt.